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Satzung
Jugendordnung

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Satzung
Jugendordnung
1. Name und Mitgliedschaft
2. Aufgaben und Ziele
3. Organe
4. Jugendvollversammlung
5. Jugendausschuß
6. Jugendleitung
7. Jugendsprecher
8. Jugendkasse
9. Sonstige Bestimmungen
10. Gültigkeit, Änderungen

1.

Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugend tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend des Schützenvereins Annenheide e.V. von 1920.

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2.

Aufgaben und Ziele
Die Vereinsjugend ist in der schießsportlichen und überfachlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung und Angebote freizeitkultureller Maßnahmen. Weiterhin die Pflege des Brauchtums der Schützen. Bei allen Aktivitäten werden die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes bei der Planung und Durchführung beteiligt.

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3. Organe
Organe der Vereinsjugend sind:

die Jugendvollversammlung
der Jugendausschuss
die Jugendleitung

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4.

Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet jährlich mindestens einmal statt.

Zu ihr ist mindestens zwei Wochen vorher einzuladen. Hierzu genügt ein allgemein zugänglicher Aushang im Schützenhaus. Sie soll zeitlich vor der Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins anberaumt werden.

Aufgaben:

a) Bericht der Jugendleitung
b) Kassenbericht
c) Entlastung der Jugendleitung
d) Wahlen
e) Festlegung von Aktivitäten der Vereinsjugend
f) Diskussion und Beschlußfassung über Anträge

Wahlen:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend, die das 7.Lebensjahr vollendet haben.
Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
Gewählt werden die Jugendsprecher und die Jugendleitung.

Anträge:
Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern, allen Organen und Mitarbeitern der Jugend mündlich gestellt werden.

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5.

Jugendausschuß
Zusammensetzung:

die Jugendleitung
die Jugendsprecher
die Vertreter des Vereinsvorstandes

Aufgaben:
Beratung und Beschlußfassung über die Verwendung der zufließenden Mittel.
Planung und Ausführung von Aktivitäten.
Vorbereitung von Anträgen an den Gesamtverein.
Einsetzen von Kommissionen für begrenzte Aufgaben, die dem Gremium (Jugendausschuß) mit beratender Stimme angehören.

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6.

Jugendleitung
Zusammensetzung:

1. der/die Leiter/in der Jugendabteilung
2. der/die Leiter/in der Schülerabteilung
3. die Stellvertreter von Punkt 1. und 2.
4. ein/e Jugendsprecher/in

Aufgaben:
ein Mitglied der Jugendleitung vertritt die Vereinsjugend
- im Gesamtverein
- bei der Kreisjugend
- bei der Stadtsportjugend

beantragen von Zuschüssen für die Jugendarbeit
Angebot von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Information jugendrelevanter Erkenntnisse an die Vereinsjugend und den Gesamtverein
Koordination von fachlicher und überfachlicher Jugendarbeit.

Die Jugendleitung wird von der Jugendvollversammlung für zwei Jahre gewählt und von der Hauptversammlung des Gesamtvereins bestätigt. Mitglieder der Jugendleitung müssen volljährig sein.

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7.

Jugendsprecher
Als Jugendsprecher/in ist wählbar, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Jugendsprecher sollte aus der Schülerabteilung kommen und einer aus der Jugendabteilung.

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8.

Jugendkasse
Die ein und ausfließenden Mittel werden von einem Mitglied des Jugendausschusses verwaltet.
Finanzielle Zuwendungen sind Teil des Vereinsvermögens und werden jährlich mit der Kassenführung des Gesamtvereins abgestimmt.

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9.

Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besondere Regelung enthalten ist, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung und deren Ordnungen.

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10.

Gültigkeit, Änderungen
Die vorstehende Jugendordnung wurde von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt.
Änderungen wie vor.

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Die Jugendleitung und der Vorstand

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